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Nuys, Marcel
Die englische Limited als faktische GmbH im strafrechtlichen Sinne?
Gedanken zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des directors in der Insolvenz der Limited als Beitrag zu Grund und Grenzen der wirtschaftlichen/faktischen Betrachtungsweise im Strafrecht
Kovac, J.
978-3-8300-4300-3
1. Aufl. 2009 / 524 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Strafrecht in Forschung und Praxis. Band: 151

Seit dem Jahre 1999 sind in den Rechtssachen Centros, Überseering und Inspire Art Grundsatzurteile für sog. "Scheinauslandsgesellschaften" ergangen. Der EuGH läutete mit diesen Entscheidungen einen Wechsel von der Sitz- hin zu der Gründungstheorie ein. Unternehmensgründer können nunmehr frei aus dem bereiten Fundus der in Europa anzutreffenden Gesellschaftsformen wählen, selbst dann, wenn es sich um eine bloße Scheinauslandsgesellschaft handelt. Mit dem MoMiG versuchte der Gesetzgeber u. a. diese Strafbarkeitslücken zu schließen. Gelungen ist ihm dies nicht. Im Gegenteil: Er schuf sogar eine neue Strafbarkeitslücke. Nunmehr sind auch Gesellschafter einer deutschen GmbH bei "Führungslosigkeit" der Gesellschaft verpflichtet den gebotenen Insolvenzantrag zu stellen (vgl. § 15 a Abs. 3 InsO-RegE). Indes fehlt es an einer ausdrücklichen Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung für members einer Limited. Dem Verfasser geht es um die Schließung jener Strafbarkeitslücke(n) de lege lata: Angelehnt an die Rechtsprechung des BGH in Strafsachen zum faktischen Geschäftsführer stellt Verfasser die These auf, dass es sich bei der englischen Limited um eine faktische GmbH im strafrechtlichen Sinne handeln könnte.